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OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85 |
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Cannabis-Harz; Anteil des THC; Verletzung des Zweifelsgrundsatzes; Wirkstoffanteil; Pauschalierte Bestimmung; Haschisch
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2386
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85
Hierbei ist das Gericht zwar zutreffend der Auffassung, daß das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG dann erfüllt ist, wenn das von dem Täter eingeführte Cannabis-Produkt mindestens 7, 5 g THC enthält (BGH StV 1984, 466 ). - BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85
Es verkennt jedoch, daß der Beweis des entsprechenden Tatbestandsmerkmals erfordert, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des eingeführten Betäubungsmittels getroffen werden oder von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis, das nach den Umständen in Frage kommt, auszugehen ist (BGH NStZ 1984, 222 und 1983, 322). - BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84
Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85
Da sich aber auch Haschisch mit einem THC-Wert von 0, 5 % im Handel befindet (BGH NStZ 1984, 460 ) ist auch auszuschließen, daß der von dem Gericht errechnete Anteil dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis entspricht.